Hausarztpraxis Marköbel 

Praxis Dr. Kuckuck



 

 
Informationen zur Digitalisierung


Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wir haben hier für Sie ein paar grundlegende Informationen, rund um das Thema Digitalisierung, in unserer Praxis für Sie zusammengefasst...


ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG

DER „GELBE SCHEIN“ WIRD DIGITAL. Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber bekommen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch E-AU genannt, nun elektronisch !

WAS SIE ÜBER DIE E-AU WISSEN MÜSSEN
Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber.
Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden.
Das ändert sich nun.
Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis nun digital.
Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.
Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter, die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall
einfach in der Praxis Bescheid.
Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.
Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt.
Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.


GUT ZU WISSEN ... wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.



ELEKTRONISCHES REZEPT 


DER DIGITALE WEG ZUM ARZNEIMITTEL

Liebe Patientin, lieber Patient, wir haben Ihnen ein Arzneimittel verordnet. Im Unterschied zu früher haben Sie jedoch kein Papierrezept erhalten!
Der Grund ist, dass Ihre Praxis apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnet, als elektronisches Rezept (eRezept).

Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat die Verordnung
per Praxis-Software erstellt und sie anschließend auf Rezeptpapier ausgedruckt. In der Apotheke wurde das
Rezept dann wieder eingescannt oder sogar abgetippt, also erneut digitalisiert und weiterverarbeitet. Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. 

Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.

GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und
kann so auf das Rezept zugreifen.

INFORMATION FÜR UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN -- ALTERNATIV MIT DER APP

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen.
Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen. Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie
neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos- Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.